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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
(Stand: 26.03.2026)
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Bestellungen, unter anderem über unseren Online-Shop, durch Unternehmer (im Folgenden Vertriebspartner genannt) gelten die nachfolgenden AGB. Ein Vertriebspartner ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verwendet der Vertriebspartner entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten oder eine Regelungslücke vorliegen sollte, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vom wirtschaftlichen Ergebnis her möglichst nahe kommende und rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus auch für alle mit einem Vertragspartner nach dem ersten Rechtsgeschäft abgeschlossenen weiteren Rechtsgeschäfte.
2. Vertragssprache
Vertragssprachen sind Deutsch oder Englisch. Auch Vertriebspartneranfragen und/oder die Bearbeitung allfälliger Vertriebspartnerbeschwerden erfolgen in Deutsch oder Englisch.
3. Vertragsgegenstand
Die go-e GmbH liefert vom Vertriebspartner bestellte Waren, Produkte bzw. Dienstleistungen.
4. Vertragspartner, Vertragsschluss
4.1 Alle Angebote der go-e GmbH sind unverbindlich und freibleibend.
4.2 Ein Vertrag zwischen dem Vertriebspartner und der go-e GmbH kommt ausschließlich durch eine Auftragsbestätigung in Textform (Post, Telefax oder E-Mail) durch die go-e GmbH zustande, wobei eine solche Auftragsbestätigung in der Regel binnen 5 Werktagen nach Zugang des verbindlichen Angebotes des Vertragspartners erfolgt.
4.3 Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop gibt die go-e GmbH ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertriebspartner kann die Produkte der go-e GmbH zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.
4.4 Der Vertrag kommt zustande, indem der Vertriebspartner durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält er noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor zustande kommen, wenn der Vertriebspartner die Bestellung über einen „Sofort Bestellen“ Button auslösen. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch. Die go-e GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Vertriebspartner die Bestelldaten zu. Die AGB kann der Vertriebspartner jederzeit auch eingeloggt in seinem Kundenaccount auf der Shop-Webseite der go-e GmbH einsehen: Die AGB
4.5 Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maße, Gewichts- und Leistungs- sowie Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4.6 Dem Vertriebspartner sind vergangene Bestellungen aus Datensicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
5. Lieferzeit
5.1 Die im Onlineshop angegebenen Lieferzeiten sind nicht bindend. Die go-e GmbH ist bemüht die Lieferzeiten so kurz wie möglich zu halten.
5.2 Die Auslieferung der bestellen Waren an den Vertriebspartner erfolgt grundsätzlich innerhalb des individuell vereinbarten Lieferzeitraumes. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand versandt wurde und dieser spätestens 4 Tage nach Ablauf der Lieferfrist beim Vertriebspartner einlangt. Die Lieferfrist beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Zahlungseingang auf dem von der go-e GmbH bekannt gegebenen Konto.
5.3 Sind Aufträge aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches der go-e GmbH liegen, ganz oder teilweise nicht erfüllbar, so verlängert sich der Liefertermin/die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung, sofern die Lieferung nicht endgültig unmöglich ist.
6. Preise, Preisliste
6.1 Alle von der go-e GmbH genannten Einkaufspreise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro netto zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle angegebenen UVPs (unverbindliche Verkaufspreise) verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Bei Versand durch die go-e GmbH treten zu den genannten Preisen noch Versandkosten hinzu. Die Höhe der Versandkosten kann bei Bestellungen in unserem Online-Shop im Zuge der Versandkostenermittlung im jeweiligen Warenkorb in Erfahrung gebracht werden. Bei persönlicher Bestellung werden die Versandkosten dem Vertriebspartner direkt bekanntgeben. Die Versandkosten können auch in der jeweils gültigen Preisliste eingesehen werden.
6.3 Die Einkaufspreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Die go-e GmbH behält sich das Recht vor, die Preisliste zu ändern. Der Wiederverkäufer ist bei der Festsetzung seines Wiederkaufspreises frei, nimmt jedoch die Preisempfehlung gemäß Preisliste zur Kenntnis.
7. Bezahlung
Im Online-Shop der go-e GmbH stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Kreditkarte VISA
Bei Zahlung mittels VISA Kreditkarte werden Sie auf die Seite unseres Kreditkartenserviceproviders mPAY24 weitergeleitet und der Betrag wird von Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Kreditkarte Master Card
Bei Zahlung mittels Master Card Kreditkarte werden Sie auf die Seite unseres Kreditkartenserviceproviders mPAY24 weitergeleitet und der Betrag wird von Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Überweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Überweisung nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Die Zahlung hat bis 5 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung per Vorauskasse zu erfolgen.
Lieferung auf Rechnung
Für autorisierte Vertriebspartner gilt, dass die erste Lieferung gegen Vorauskasse erfolgt. Alle weiteren Lieferungen erfolgen gegen Rechnung. Grundsätzlich sind Rechnungen der go-e GmbH mit Erhalt der jeweiligen Faktura ohne Abzug zur Bezahlung fällig.
8.Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von der go-e GmbH angebotene und gelieferte oder sonst wie übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der go-e GmbH.
8.2 Gerät der Vertriebspartner, aus welchen Gründen auch immer, in Zahlungsverzug, ist die go-e GmbH berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren herauszufordern bzw. zurückzunehmen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
8.3 Wird von dritter Seite auf die Waren zugegriffen (z.B. Pfändung im Rahmen einer Fahrnisexekution) ist der Vertriebspartner verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum der go-e GmbH hinzuweisen und die go-e GmbH davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9. Transportschäden
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertriebspartner über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Unternehmern gilt die in § 377 UGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Vertriebspartner die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
10. Herstellergarantie, gesetzliche Gewährleistung und Ausschlüsse
Alle Informationen zur Garantie und zur gesetzlichen Gewährleistung für go-e Produkte finden Sie hier.
11. Schadenersatz
11.1 Eine Schadenersatzverpflichtung der go-e GmbH wird, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Schäden an Körper und Gesundheit wird ausgeschlossen.
11.2 Die Schadenersatzpflichten der go-e GmbH wird mit dem Höchstbetrag der Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.
11.3 Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen der go-e GmbH.
12. Software-Rechte, Dokumentationen und geistiges Eigentum
12.1 Dem Vertriebspartner wird im Zusammenhang mit den von ihm abgewickelten Verkäufen an Kunden seitens der go-e GmbH ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und räumlich auf das Vertragsgebiet beschränktes Nutzungsrecht an allen gewerblichen und sonstigen Schutz- und Urheberrechten, die der go-e GmbH und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen in Bezug auf die Vertragsprodukte zustehen, eingeräumt.
12.2 Sofern Software und/oder Dokumentation in ein geliefertes Produkt integriert sind, gilt der Verkauf eines solchen Produktes an den Vertriebspartner nicht als Übertragung der Eigentumsrechte an einer solchen Software und/oder Dokumentation sowie allfälliger Schutzrechte. Es wird lediglich eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Berechtigung für den Vertragspartner auf Nutzung dieser Software und/oder Dokumentation im Vertragsgebiet und nur in Verbindung mit den Vertragsprodukten bzw. deren Erwerb und Weiterveräußerung erlangt.
12.3 Es ist dem Vertriebspartner ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die go-e GmbH ausdrücklich untersagt: - jegliche in den Vertragsprodukten enthaltene oder von der go-e GmbH in Verbindung mit den Vertragsprodukten zur Verfügung gestellte Software zu modifizieren, anzupassen, zu ändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Produkte anzufertigen - diese Software abzutreten, Lizenzen bzw. Unterlizenzen auszugeben, sie zu verleasen, zu verleihen oder sonst wie zu übertragen - die Software mit jeglicher anderen Software zu vermischen oder zu vermengen - die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise den Quellcode zu erlangen.
12.4 Der Vertriebspartner hat jegliche Hinweise auf Schutzrechte der go-e GmbH oder von Dritten, auf die im Rahmen der Lieferung von Vertragsprodukten (und zugehöriger Software) hingewiesen wird, ohne Veränderung oder Änderung zu belassen.
13. Datenschutz
13.1 Mit Vertragsabschluss willigt der Vertriebspartner in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die go-e GmbH ein, sofern diese Daten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
13.2 Seitens der go-e GmbH findet kein Verkauf, Tausch oder sonstiger unautorisierter Gebrauch von persönlichen Daten und Informationen des Vertriebspartnern statt. Die go-e GmbH gibt keine personenbezogenen Daten von Vertriebspartnern an Dritte weiter, es sei denn, der Vertriebspartner hat dazu seine Einwilligung erteilt oder es besteht für der go-e GmbH eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten.
13.3 Der Vertriebspartner hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei der go-e GmbH gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist und unentgeltlich und wird grundsätzlich per E-Mail, in Ausnahmefällen (wenn der Vertriebspartner keine Empfangsmöglichkeit hat) schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises bzw. des Nachweises einer Vertretungsbefugnis für eine juristische Person schriftlich und eigenhändig unterschrieben an die go-e GmbH zu richten.
13.4 Der Vertriebspartner hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hierzu ist eine E-Mail mit folgenden Angaben ausreichend: Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer und E-Mailadresse des Vertriebspartnern sowie Kunden- oder Buchungsnummer der letzten Buchung.
13.5 Dem Vertriebspartnern ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach derzeitigem Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vertriebspartner trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an die go-e GmbH übermittelten Daten selbst Sorge.
14. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
14.1 Auf jegliches Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartnern ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechtes, anzuwenden.
14.2 Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen mit der go-e GmbH – soweit gesetzlich zulässig – wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für 9020 Klagenfurt am Wörther See zuständigen Gerichtes vereinbart.
14.3 Zwingende gesetzliche Regelungen des Staates, in dem der Vertriebspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben von den Vereinbarungen gemäß Punkt 14.1 und 14.2 dieser AGB unberührt.
go-e GmbH
Satellitenstrasse 1
9560 Feldkirchen
Austria
Mo – Fr: 7:00 – 22:00 Uhr